Benützungsbestimmungen

Benützungsbestimmung für die Tennisplätze


Reservierung: (nur für Mitglieder)

Jedes Kind darf nur 2 Stunden pro Woche für folgende Spielzeit reservieren:
Montag bis einschließlich Freitag von 7-17 Uhr
Für Kinder gilt Schulpflicht (also bis Poly oder 1.Klasse einer weiterführenden Schule)


Jeder Erwachsene, Student oder Lehrling darf für folgende Spielzeit reservieren:

Montag bis einschl. Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr: 1 Stunde pro Woche
Montag bis einschl. Freitag 17.00 bis Ende: 1 Stunde pro Woche
Samstag, Sonntag+Feiertag 07.00 bis Ende: 1 Stunde pro Woche


Eintragung der reservierten Stunden auf dem Plan (Schaukasten – Sportlerhütte):

Das Mitglied schreibt mit Kugelschreiber deutlich seinen Namen in das entsprechende Kästchen auf dem Plan (im Schaukasten) und ist damit berechtigt, diese reservierte Stunde zu spielen.
Die Reservierung für Volksschule, Turniere und Kurse werden im Plan rot eingetragen.


Benützung der nicht reservierten Stunden“ (Kinder nur bis 17.00 Uhr)

„Nicht reservierte Stunden“ können von allen Mitgliedern benützt werden, wobei nach einer Stunde nachkommenden Mitgliedern der Platz überlassen werden muss. Wenn eine „reservierte Stunde“ nach 10 Minuten nicht bespielt wird, dürfen andere Mitglieder diese Stunde benützen.


Spielen mit vereinsfremden Personen:

Eine Reservierung für das Spielen mit einer vereinsfremden Person ist nur in der Zeit von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) von 7.00 bis 17.00 Uhr möglich.
Reserviert ein Mitglied diese Stunde mit einem „Gast“ so ist diese Stunde unbedingt mit dem Namen des Mitgliedes und „Gast“ einzutragen und gilt für das Mitglied als verbrauchte Stunde. Jede Stunde mit vereinsfremden Personen kostet € 5,00 und ist unbedingt zu bezahlen. Hiefür ist eine Banktresortasche im Schaukasten vorgesehen.


Spielen von vereinsfremden Personen:

Bei Bedarf haben sich diese an ein Mitglied des Vereinsvorstandes zu wenden und erhalten dann einen Schlüssel.
Kosten für diese Stunde € 10,00


Pflege des Platzes:

Der benützte Platz muss zur vollen Stunden „abgezogen“ sein und den nachfolgenden Spielern zur Verfügung stehen. Erklärungen zum „Abziehen“ sind am Tennisplatz ersichtlich.
Jeder Spieler ist für eine fahrlässige oder absichtliche Beschädigung des Platzes samt Einrichtungen haftbar.
Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.


Schlüssel für die Tennisplätze:

Jede Mitgliedsnummer bekommt 1 Schlüssel für die Tennisplätze und für den Schaukasen und ist für diesen verantwortlich. Für diesen Schlüssel ist ein Einsatz von € 10,00 bei Übernahme zu bezahlen.
Die Tennisplätze und der Schaukasten sind nach Benützung immer zu versperren ! !


Benützung der Sportlerhütte:

Die Sportlerhütte darf bis auf Widerruf von den Mitgliedern des Tennisvereines mitbenutzt werden. In der Sportlerhütte befindet sich ein Kühlschrank aus dem Getränke (Bier, Mineralwasser und alkoholfreie Getränke) zum angeschlagenen Preis entnommen werden können.
Wir ersuchen Sie die Sportlerhütte sauber zu halten, die konsumierten Getränke zu bezahlen und die Leerflaschen wegzuräumen.
Solange dies funktioniert wird der Tennisverein die Sportlerhütte auch mitbenützen können.


Bitte an alle Mitglieder:

Helfen Sie mit bei der Kontrolle für die genaue Einhaltung der Benützungsbestimmungen. Dadurch kann zum Vorteil aller Mitglieder die Kalkulation der Mitgliedsbeiträge so niedrig wie möglich gestaltet werden.


Mit der Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages bis 31.März sichern sie Ihre Mitgliedschaft für das laufende Jahr. Nach dem 1.Mai des laufenden Jahres wird bei Nichtbezahlung des Beitrages die Mitgliedschaft an andere Personen der Warteliste vergeben !


© Tennisverein Rassach, 2011
Impressum